| Art der Gebühr | Betrag CHF | Erklärung |
| Ein- und Ausschaltgebühr | 50.00 | Ein WWZ-Mitarbeitender sperrt den Anschluss und entsperrt diesen nach der Zahlung wieder. Für den Aufwand erhebt WWZ eine Gebühr. |
| 1. Mahnung | 0.00 | Wird die Rechnung nicht bezahlt, entsteht eine erste Mahnung. Für diese Zahlungserinnerung erhebt WWZ keine Gebühr. |
| 2. Mahnung | 20.00 | Wird die Rechnung weiterhin nicht bezahlt, erhebt WWZ eine Gebühr. |
| 3. Mahnung | 30.00 | Wird die Rechnung auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt, erhebt WWZ nochmals eine Gebühr. |
| Papierrechnung | 2.90 | Ab März 2025 erhebt WWZ für die Papierrechnung eine Gebühr. Es besteht die Möglichkeit, jederzeit auf die Rechnung per E-Mail umzustellen. Diese ist kostenlos. |
| Einmalige Gebühren pro SIM-Karte | 59.00 | Beim Abschluss eines Mobile-Abos erhebt WWZ pro Sim-Karte eine einmalige Aktivierungsgebühr. Bei Onlinebestellung ist diese Gebühr geschenkt. |
| Einmalige Aufschaltgebühren Internet | 99.00 | Beim Abschluss eines Internet-Abos erhebt WWZ eine einmalige Aktivierungsgebühr. Bei Onlinebestellung ist diese Gebühr geschenkt. |